Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der 2ML Management GmbH
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Beratungs-, Management- und sonstigen Dienstleistungen der 2ML Management GmbH, Hüttenweg 15, 14195 Berlin, gegenüber Unternehmern.
- Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn die 2ML Management GmbH ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
- Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots der 2ML Management GmbH durch den Auftraggeber oder durch eine entsprechende schriftliche oder elektronische Vereinbarung zustande.
- Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder der individuellen Vereinbarung.
- Die 2ML Management GmbH erbringt insbesondere Beratungs- und Unterstützungsleistungen für gastronomische Unternehmen. Hierzu können unter anderem strategische, organisatorische und betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen sowie Leistungen zur Unternehmensentwicklung gehören.
- Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet die 2ML Management GmbH keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Empfehlungen und Beratungsleistungen stellen grundsätzlich keine Garantie für einen bestimmten Geschäfts- oder Unternehmenserfolg dar.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt der 2ML Management GmbH alle für die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
- Verzögerungen oder Mehraufwand, die auf fehlende, verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten der 2ML Management GmbH.
- Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen verantwortlich.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen vertraglichen Vereinbarung.
- Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich sämtliche Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 5 Termine und Leistungsfristen
- Vereinbarte Leistungsfristen und Termine sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Umständen, die die 2ML Management GmbH nicht zu vertreten hat, verlängern angemessene Leistungsfristen entsprechend.
§ 6 Vertraulichkeit
- Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen geschäftlichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.
- Die Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung fort, soweit die Informationen nicht öffentlich bekannt geworden sind oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.
§ 7 Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte
- Von der 2ML Management GmbH erstellte Konzepte, Analysen, Unterlagen, Präsentationen und sonstige Arbeitsergebnisse dürfen vom Auftraggeber nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden.
- Eine Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung oder sonstige wirtschaftliche Verwertung bedarf grundsätzlich der vorherigen Zustimmung der 2ML Management GmbH, soweit sich aus der Vereinbarung nichts anderes ergibt.
- Gesetzlich bestehende Rechte an bereits vorhandenen Unterlagen, Methoden, Konzepten, Know-how und sonstigen geistigen Leistungen der 2ML Management GmbH bleiben unberührt.
§ 8 Haftung
- Die 2ML Management GmbH haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die 2ML Management GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
- Die 2ML Management GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass durch Beratungs- oder Unterstützungsleistungen ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg erreicht wird.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
- Bei unbefristeten Dauerschuldverhältnissen kann der Vertrag mit der vereinbarten Frist gekündigt werden. Sofern keine besondere Kündigungsfrist vereinbart wurde, gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Bereits erbrachte Leistungen werden im Falle einer Vertragsbeendigung entsprechend der vertraglichen Vereinbarung abgerechnet.
§ 10 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Berlin vereinbart.
- Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Vertrages sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
- Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
Stand: August 2026